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Tierschutzgerechter Einsatz von Hundemeuten
Aus einigen Teilen unserer Republik kommt z. Z. heftige Kritik an der Art und Weise wie bislang die Hundemeuten in Deutschland eingesetzt wurden. Man möchte den Gedanken des Tierschutzes neu verstanden wissen und ihn in Einklang mit Recht und Gesetz bringen. Dabei wird vorausgesetzt, dass dies in der Vergangenheit nicht so war. Diese Betrachtungsweise und die Art, wie die Forderung des Gesetzgebers nach brauchbaren Hunden in einigen Landesgesetzen umgesetzt worden ist, haben für bundesweite Diskussionen gesorgt. Kritik an der Jagd ist für uns Jäger wahrlich nichts Neues, dass sie jedoch aus den eigenen Reihen kommt, gibt der Sache eine besondere Note. In Anbetracht der Tatsache, dass es keinen aktuellen oder schwerwiegenden Fall gibt, der Handlungsbedarf erfordert hätte, verwundert es keinen, wenn einige Stimmen in der Presse die Diskussion als völlig überflüssig bezeichnen.
Natürlich ist es von Nöten sich von Zeit zu Zeit einer kritischen Selbstbetrachtung zu unterziehen, damit es nicht wieder zu Auswüchsen oder Fehlentwicklungen, wie wir sie aus dem letzten Jahrhundert her kennen, kommt. Das Bewusstsein der Bevölkerung dem Tierschutz gegenüber hat sich verändert, so dass wir in die Pflicht genommen werden, unser Handeln in der Öffentlichkeit zu vertreten. Nach meiner Meinung reicht es nicht, wenn dabei ständig neue Begriffe geprägt werden. Aus der Meute wird die Stöberhundgruppe, aus der Drückjagd wird die Beunruhigungsjagd, aus der Stöberjagd wird die Bewegungsjagd und aus dem Erlegen wird eine gezielte Entnahme. Korrektes Verhalten, Weiterentwicklung der alten Traditionen und das Ausmerzen von Missständen schon bei deren Entstehung halte ich für den richtigen Weg. Ebenso wichtig ist es, in Anbetracht immer weiter wachsender Schwarzwildbestände und immer wiederkehrender Ausbrüche der Schweinepest, die Jagdarten so effektiv wie möglich zu gestalten. Alles was den Erfolg einer Stöber- oder Drückjagd schmälert aber nicht tierschutzrelevant ist, gehört nicht in diese Diskussion. Dazu gehören auch die Vorwürfe und Forderungen der Meutegegner, die ich nachfolgend erläutern möchte:
Ein immer wieder zu hörender Vorwurf sagt, dass der Einsatz einer Meute dem § 19 Abs. 1, Nr. 13 des BJagdG (Verbot der Hetzjagd) widerspricht. Bis auf eine Ausnahme gehen alle Gesetzeskommentare davon aus, dass eine verbotene Hetzjagd erst dann vorliegt, wenn es das ausdrückliche Ziel der Jagd ist, Wild zu Stande zu hetzen bis die Meute oder der Meuteführer es abtut oder abfängt. Das Dieses gelegentlich auf jeder Jagd, selbst bei der Jagd auf Niederwild oder dem Frettieren, vorkommen kann ist klar. Dadurch wird eine Stöber- oder Treibjagd aber nicht zur Hetzjagd. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf der Meuteeinsatz widerspricht dem Tierschutzgesetz. § 3 Abs. 8 des Tierschutzgesetzes besagt ganz klar, dass es verboten ist ein Tier auf ein anderes zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. Wer die Stöberarbeit unserer Jagdhunde als nicht weidgerechte Jagdausübung bezeichnet und in Frage stellt, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Eine Diskussion in diese Richtung würde jeden Hundeeinsatz in Frage stellen.
Im Verlauf einer Drückjagd gibt es Punkte an denen es besonders auf Tierschutz ankommt. Zum Ersten ist da die Arbeit vor dem Schuss, das so genannte Stöbern und Finden. Hunde, die gezielt gesundes Wild zu Stande hetzen und durch gemeinsames Packen binden, gehören nicht auf eine Drückjagd. Anders verhält es sich mit Wild, welches nicht gesund ist. Krankes oder sich unnormal verhaltendes Wild zur Strecke zu bringen ist eine Eigenschaft, die jeder Hund bei jeder Jagdart beherrschen muss. An dieser Stelle kommt oft der Vorwurf, dass die Hunde krankes Wild kilometerweit hetzen und jede Nachsuche unmöglich machen. Mag sein das es solche Hunde gibt, die nicht unterscheiden können zwischen „Nachsuchen“ die Sinn machen und solchen, die sie in der Regel nicht mit Erfolg beenden können. Anders als bei der Riemenarbeit entscheidet der frei jagende Hund selbst ob sich die Verfolgung lohnt. Und Hunde, die wiederholt solche unsinnigen Hetzen zeigen, gehören nicht auf eine Drückjagd. Anders verhält es sich mit Hunden, die sehr wohl zwischen einem leichten Kratzer und einem Wirkungstreffer unterscheiden können. Auf sie kann und darf man nicht verzichten. Die vielen „Missgeschicke“ der Schützen, die schon unmittelbar nach dem Schuss von unseren Hunden ausgebadet werden, sprechen eine eindeutige Sprache.
Wie bereits oben erwähnt, darf es nicht sein, dass ein als brauchbar eingestufter Hund von schwer krankem Wild ablässt. Das Leid eines Tieres zu verkürzen ist oberstes Gebot bei der Bewertung der Hunde. Diesen Punkt zu beurteilen ist jedoch nur in der Praxis möglich. Zum einen, weil wir schwer krankes Wild nicht gezielt vorführen können und zum anderen weil sich das Verhalten der Hunde mit der Anzahl der stellenden Hunde völlig verändert. Auch der einzeln geschnallte Hund bekommt irgendwann Verstärkung von Hunden, die auf seinen Standlaut zustehen. Und eine Drückjagd, bei der lediglich ein Hund geschnallt wird kenne ich nicht. Rudolf Fries schreibt dazu, dass der Mut der Hunde sich mit jedem neuen Hund verdoppelt.
Eine Forderung der Meutegegner lautet, nur noch einzelne Hunde vom Stand aus zu schnallen. Es mag Reviere geben, wo dies eine Möglichkeit des Jagens ist. Wenige, kleine Dickungen, die nicht viel Schutz bieten und Rotten die nicht von erfahrenen Leitbachen geführt werden gehören wohl zu den Vorraussetzungen. Genauso gibt es aber viele Reviere, in denen es bürstendichte Schwarzdornverhaue gibt, die sich über viele Hektar hinziehen. In solchen Revieren würde diese Jagdart nur zum gelegentlichen Jagderfolg führen. Ein einzelner Hund, der nicht die Unterstützung von anderen Hunden oder seinem Herrn erwarten kann, ist beispielsweise einer Leitbache oder einem kranken Überläufer gegenüber machtlos. Was um alles in der Welt soll der Hunde(führer) auf einem Hochsitz? Was geschieht, wenn ein zweiter Hund eines Jagdkollegen dennoch auf den Standlaut des ersten Hundes zusteht? Geht dann keiner der Hundeführer hin und erlöst die kranke Sau? Oder gehen gar beide den Beil an, von verschiedenen Seiten, vorsichtig und schleichend in der Hoffnung die Sau durch einen Fangschuss erlösen zu können? Wieder ein toter Jäger?
Eine weitere Forderung der Meutegegner besteht darin, nur noch ortsansässige Hundegruppen einzusetzen. Wenn jemand zum erstenmal in ein Revier kommt braucht er einen Führer. Egal ob dieses Revier im Nachbarort, im Nachbarkreis oder in einem anderen Bundesland liegt. Und was dies mit Tierschutz zu tun hat weiß ich nicht. Ebenso verhält es sich mit der Forderung nach reinrassigen Hunden. Wir jagen mit hochprämierten Leistungsträgern mit den schönsten Ahnentafeln und mit den so genannten Gebrauchskreuzungen. Wer von denen tierschutzgerechter jagt kann ich nicht sagen, da es keine Unterschiede gibt, die auf Rassehund oder Mischling hin deuten würden. Wenn Hunde gekreuzt werden um die Schärfe zu fördern ist dies völliger Unsinn und gehört verboten. Z. B. Jagdterrier mit Bullterrier. Wenn ich allerdings die Kopovbracke, die wenig Laut aber einen starken Beutetrieb hat, mit einer Olperbracke, die viel Laut aber manchmal zu wenig Wildschärfe hat, kreuze, kann ich daran nichts Verwerfliches finden. Wenn dann allerdings der Fehler gemacht wird mit diesen Kreuzungen weiter zu züchten dann muss ich den Kritikern Recht geben. Dann fängt eine wilde Züchterei an. Bei der F1-Generation muss Schluss sein. Eine generelle Einstufung einer Gebrauchskreuzung als unbrauchbar ist fachlich und sachlich unhaltbar und wäre ein Schlag ins Gesicht der vielen namhaften Hundeführer, die seit über 100 Jahren ihre größten Erfolge mit Hilfe dieser Gebrauchskreuzungen erzielt haben. Ich möchte an dieser Stelle jedem empfehlen das Kapitel über die Gebrauchskreuzungen aus dem Buch „Hatz Watz“ von Rudolf Fries zu lesen. Ein Mann, der Reinzucht in Perfektion betrieb, aber bei der praktischen Jagdausübung auf die F1-Generationen nicht verzichten wollte. Natürlich ist eine Kreuzung nur dadurch möglich und so effektiv, weil der JGHV mit seinen angeschlossenen Vereinen so gute Arbeit leistet wenn es um Rassemerkmale und Reinzucht geht. Dies möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich betonen.
Der Weg, den wir gehen müssen um zu einer tierschutzgerechten Hundearbeit zu kommen sollte anders aussehen. Die Meute darf nur noch aus Findern und wenigen Sprengern bestehen. Reine Packer müssen aus der Meute ausgeschlossen werden. Weiterhin ist es wichtig, die Hundepower zu verringern und die Manpower zu erhöhen. Dadurch wird die Gefahr, dass die Hunde gesundes Wild packen, verringert. Die Hundemeute sollte nicht zusammen mit den Treibern agieren. Neben der Gefahr für Mensch und Tier macht dies die Hundeführer viel zu sehr abhängig von Tempo und Richtung der Treiberwehr. Besser ist es, kleine Hundegruppen (2 Hundeführer mit 2 bis 4 Hunden) an einen Dickungskomplex oder an einen abgeschlossenen Revierteil heran zu führen, den sie nicht verlassen sollten. Dort können sie immer wieder einwechselndes Wild in Bewegung halten und müssten sich nicht mit langen „Spaziergängen“ durch Altholzbestände beschäftigen.
Die Beurteilung der Hunde, ob sie brauchbar sind, sollte nach meiner Meinung von unabhängigen Fachrichtern durchgeführt werden. Sie sollten einzig und allein der Unteren Jagdbehörde Rechenschaft schulden, nicht aber einem Verband oder Verein. Ferner halte ich es für wichtig, dass die Hunde auf keinen Fall ihre Brauchbarkeit einzeln, in einem Gatter oder in einem „künstlichen“ Treiben nachweisen. Meine Erfahrungen mit Gattern aus Frankreich und aus den neuen Bundesländern, in denen ich sowohl üben als auch richten durfte, lassen für mich keine andere Aussage zu. Für die Einarbeitung der jungen Hunde würde ich mir wünschen, dass wir wesentlich mehr Übungsgatter hätten, als es z. Z. der Fall ist. Als Beleg für die Brauchbarkeit sind sie jedoch zu weit von der Praxis entfernt. Wie soll man feststellen, ob ein Hund überjagt wenn er in einem Gatter arbeitet? Wie will man auf einer Prüfung beurteilen wie sich der Hund zusammen mit Artgenossen verhält bzw. verträgt? Wie erfährt man wie sich der Hund an krankem Wild verhält? Wie soll man herausbekommen wie ein Hund eine Dickung einhält wenn sie von Richtern und Beobachtern umstellt ist, die laut Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung den Hund am Überjagen hindern sollen? Wie macht man den vielen Jägern, für die unser gestiegener Anspruch auf mehr Tierschutz auch Einschränkungen bringt, klar, dass es einem wirklich nur um den Tierschutz geht, wenn sich die Interessen von Vereinen und Verbänden mit den wirklich wichtigen Forderungen vermischen?
In unserer Meute bilden sich immer wieder kleine Gespanne, die sich voll auf einander verlassen. Auf der einen Seite der Finder, der seine Aufgabe einzig und allein darin sieht, sich vor die Sauen zu stellen und zu verbellen. Er wartet nur auf den stummen Sprenger, der wie ein Blitz zwischen die Sauen fegt um sie im gleichen Moment wieder bellend zu verlassen. Er stiftet dadurch viel Hektik, da die Bache nicht weiß auf welchen Hund sie sich konzentrieren soll. Die effektivste Art zu sprengen, ohne selbst verletzt zu werden. Als Team unschlagbar, jeder für sich allein jedoch zum Misserfolg verdammt. Wie wird man solchen Hunden die „Jobsharing“ betreiben gerecht?
Der JGHV und seine angeschlossenen Vereine vergeben seit sie bestehen bei vielen verschiedenen Jagdarten die so gen. Leistungszeichen. Bringtreue, Sauleistungszeichen, Härtenachweis, Bauhund natur und vieles mehr. Selbst die Arbeit am geflügelten Huhn steht noch immer zu Recht in der Prüfungsordnung. Unseren Altvordern war klar, dass gewisse Dinge nur bei der praktischen Jagd beurteilt werden können. Wenn eine Leistung unter Zeugen und/oder unabhängigen Richtern erbracht wird, könnte sie bescheinigt werden. Selbst die meisten Versicherungen erlauben diese Möglichkeit bei einem Hund die Brauchbarkeit nachzuweisen. Auf jeder Drückjagd besteht die Möglichkeit für erfahrene Fachrichter den Hundeführern zu folgen. Viele Jagdleiter wären sicherlich froh einen zusätzlichen Treiber zu bekommen. Die vielen guten und schlechten Arbeiten, die ein Richter an nur einem Tage sehen würde, könnten ganze Richterbücher füllen. Stellen wir uns einmal vor wie eine wilde Bande von ungehorsamen und rauflustigen Packern so einen Jagdtag überstehen würde. Wie bei jeder Brauchbarkeitsprüfung gäbe es keine Noten, sondern nur bestanden oder nicht bestanden. Innerhalb von kürzester Zeit würde in unserer Republik die Spreu vom Weizen getrennt. Völlig unabhängig von Rassen, Vereinen und Verbänden. Immer als Ziel vor Augen den Tierschutz zu verbessern.
Angesichts der Entwicklungszahlen beim Schwarzwild, gepaart mit einer außergewöhnlichen Eichen- und Buchenmast und dem mildesten Winter seit langem, können wir es uns nicht leisten eine der effektivsten Jagdmethoden grundlos zu opfern. Die Jagd mit der Meute, die nachgewiesen hat, dass sie tierschutzgerecht eingesetzt wird, muss unser Ziel sein. Zusammen mit Hundeführern, die sich der Verantwortung dem Tierschutz gegenüber bewusst sind, wird die Meute zu einem wirksamen Mittel, unsere Schwarzwildbestände zu bewirtschaften. Wenn das Thema „Tierschutz“ durch unüberlegtes Vorgehen aus den eigenen Reihen zu einem neuen Kriegsschauplatz würde, wären die neuen Gegner die einstigen Verbündeten und die einstigen Gegner wären stärker als je zuvor.
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